ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN

  1. Geltungsbereich

1.1 Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten ausschließlich; entgegenstehende oder von unseren Geschäftsbedingungen abweichende Bedingungen des Auftraggebers erkennen wir nicht an, es sei denn, wir hätten ausdrücklich schriftlich ihrer Genehmigung zugestimmt. Unsere Geschäftsbedingungen gelten auch dann, wenn wir in Kenntnis entgegenstehender oder von unseren Geschäftsbedingungen abweichender Bedingungen des Auftraggebers die Lieferung an den Auftraggeber vorbehaltlos ausführen.

1.2 Alle Vereinbarungen, die zwischen uns und dem Auftraggeber zwecks Ausführung der einzelnen Aufträge getroffen werden, sind schriftlich niederzulegen.

1.3 Unsere Geschäftsbedingungen gelten auch für alle künftigen Geschäfte mit dem Auftraggeber.

  1. Vertragsabschluss, Angebote, Angebotsmaterial, Vertragsstrafe

2.1 Unsere Angebote sind, so weit nicht ausdrücklich als fest bezeichnet, freibleibend und unverbindlich.

2.2 Aufträge sind uns schriftlich via Mail zu erteilen und werden von uns schriftlich via Mail bestätigt.

2.3 Wir behalten uns an jeglichem Angebotsmaterial (Konzepte, Storyboard, Scripte, Moodboards etc.) alle Rechte uneingeschränkt vor. Das Material darf, außer für vertragliche Zwecke, nicht verwendet, vervielfältigt, weitergegeben, veräußert oder für Dritte verwertet werden. Es ist geheim zu halten und auf unser Verlangen hin unverzüglich zurückzugeben, wenn uns der Auftrag nicht erteilt wird. Für den Fall der schuldhaften Zuwiderhandlung gegen die vorstehenden Bestimmungen aus Ziffer 2.3 ist der Auftraggeber zur Zahlung einer Vertragsstrafe in Höhe des Bruttorechnungsbetrages des von der Zuwiderhandlung betroffenen Auftrags verpflichtet. Die Geltendmachung eines darüber hinausgehenden Schadens behalten wir uns vor.

2.4 Für den Auftraggeber in Zusammenhang mit dem Auftrag erstellte Konzepte, Storyboards und Ähnliches sind Bestandteil des Vertrags, Abweichungen müssen schriftlich vereinbart werden.

2.5 Wir behalten uns vor, Aufträge oder Kunden ohne Nennung von Gründen abzulehnen.

  1. Rechte an Vertragsleistungen, Vertragsstrafe

3.1 Alle Rechte (Urheber-, Verwertungs- und sonstige Leistungsschutzrechte) verbleiben insoweit bei uns, als sie nicht im Rahmen des Auftrags an den Auftraggeber übertragen bzw. diesem die Nutzung gestattet wurde. Der Auftraggeber ist ohne unsere Zustimmung nicht berechtigt, Dritten Nutzungsrechte (Lizenzen) einzuräumen.

3.2 Der Auftraggeber verpflichtet sich, alle von uns erstellten Vertragsprodukte in unveränderter Form zu übernehmen und diese nicht für nicht vereinbarte Zwecke zu verwenden, zu vervielfältigen, weiterzugeben, zu veräußern oder Dritten zugänglich zu machen bzw. für Dritte zu verwerten.

  1. Rechtsschutz und Haftung

4.1 Das Risiko der rechtlichen Zulässigkeit der von uns vorgeschlagenen Werbemaßnahmen wird vom Auftraggeber getragen. Dies gilt insbesondere für den Fall, dass die Werbemaßnahmen gegen Vorschriften des Wettbewerbsrechts, des Urheberrechts und der speziellen Werberechtsgesetze verstoßen. Wir sind jedoch verpflichtet, auf rechtliche Risiken hinzuweisen, sofern uns diese bekannt werden. Darüber hinausgehend übernehmen wir keine Haftung und sind von jeglicher Inanspruchnahme Dritter durch den Auftraggeber freizustellen.

4.2 In keinem Fall haften wir wegen der in der Werbung enthaltenen Sachaussagen über Produkte und Leistungen des Auftraggebers. Wir haften auch nicht für die patentmuster-, urheber- und warenzeichenrechtliche Schutz- und Eintragungsfähigkeit der im Rahmen der einzelnen Verträge gelieferten Ideen, Anregungen, Vorschläge, Konzeptionen, Entwürfe etc.

4.3 Der Auftraggeber hat uns rechtliche Bedenken vor dem Streu- bzw. Schalttermin, spätestens jedoch innerhalb von zwei Wochen nach Bekanntgabe der Konzeption, schriftlich mitzuteilen. Erfolgt diese Mitteilung nicht, so gehen wir davon aus, dass die rechtliche Unbedenklichkeit geprüft und festgestellt wurde.

4.4 Die Haftung der BUNTSPECHT Film und Digitales GmbH ist grundsätzlich auf die Höhe des Nettohonorars beschränkt, sofern die Haftung nicht auf Vorsatz beruht. Falls der Auftraggeber eine höhere Haftungssumme wünscht, bieten wir an, eine zusätzliche Versicherung in gewünschter Höhe abzuschließen. Die Prämien dieser Versicherung wären vom Auftraggeber zu tragen.

  1. Materialien und Produktmuster des Auftraggebers

5.1 Vom Auftraggeber vertragsgemäß zu beschaffende Materialien oder Produktmuster sind uns frei Haus zu liefern und ggf. nach der Produktion wieder kostenfrei abzuholen. Wir sind nicht verpflichtet, die angegebene Stückzahl von Materialien beim Eingang zu prüfen.

5.2 Der Auftraggeber allein ist dafür verantwortlich, dass Form und Inhalt der überlassenen Materialien nicht gegen gesetzliche Bestimmungen verstoßen oder Rechte Dritter verletzen und wird uns bei Inanspruchnahme Dritter freistellen.

5.3 Wir haften bei Verlust oder Beschädigung der Materialien nur im Falle grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz.

5.4 Uns für eine Produktion überlassene Produktmuster oder sonstige Materialien sind nach der Produktion wieder vom Auftraggeber auf dessen Kosten abzuholen. Geschieht dies nicht innerhalb von vier Wochen nach Erbringung unserer Leistung, so steht uns das Recht zu, diese in Gebrauch zu nehmen, anderweitig zu verwerten oder zu vernichten. Gegebenenfalls anfallende Kosten für die Verwertung oder Entsorgung sind vom Auftraggeber zu tragen.

5.5 Uns steht ein Zurückbehaltungsrecht an überlassenen Materialien und Produktmustern zu, so lange der Auftraggeber seiner Zahlungsverpflichtung aus dem Rechtsgeschäft nicht oder nicht vollständig nachgekommen ist.

  1. Leistung, Lieferung, Verzug

6.1 Die von uns angegebenen Lieferfristen oder Fertigstellungstermine sind unverbindlich, außer sie wurden schriftlich als verbindlich vereinbart. Die Einhaltung der Fristen setzt die rechtzeitige Erfüllung aller dem Auftraggeber obliegenden Mitwirkungsfristen voraus.

6.2 Für Liefer- und Leistungsverzögerungen aufgrund höherer Gewalt und für uns nicht vorhersehbarer oder verschuldeter Ereignisse haften wir auch bei verbindlich vereinbarten Fristen nicht. Befinden wir uns im Lieferungsverzug, stehen dem Auftraggeber maximal 20% des Rechnungswertes des im Verzug befindlichen Auftrages zu. Wir sind zu Teillieferungen berechtigt, so lange diese in der vereinbarten Frist erfolgen.

  1. Preise, Zahlungen und Zahlungsverzug

7.1 In unseren Angeboten genannte Preise sind unverbindlich, sie werden erst mit der Auftragsbestätigung durch uns bindend. Preiserhöhungen sind bei Eintritt kostensteigernder Faktoren während der Auftragserfüllung zulässig.

7.2 Unsere Preise verstehen sich, vorbehaltlich anderer schriftlicher Vereinbarungen, als Nettopreise ab unserem Unternehmen ausschließlich Fracht, Verpackung oder anderer Nebenleistungen. Die gesetzliche Mehrwertsteuer wird in vorgeschriebener Höhe zusätzlich in Rechnung gestellt.

7.3 Sämtliche Mediakosten der Werbeträger sind durch Vorauszahlung mindestens zehn Tage vor Erscheinungstermin auf unser Konto zu zahlen. Sonstige Zahlungen sind, so weit nicht schriftlich anders vereinbart, innerhalb von vierzehn Tagen nach Rechnungsdatum ohne Abzug frei unserer Zahlstelle zu leisten.

7.4 Wir sind berechtigt, angemessene Abschlagszahlungen zu verlangen. So weit nicht schriftlich anders vereinbart, 1/3 des Bruttoauftragswertes bei Auftragserteilung, 1/3 zu Produktionsbeginn und 1/3 bei Endabnahme der jeweiligen Produktion.

7.5 Eine Zahlung ist nur bewirkt, wenn wir über den Betrag endgültig verfügen können. Werden vereinbarte Zahlungsfristen durch den Auftraggeber überschritten, so sind wir berechtigt, Zinsen in Höhe des von Geschäftsbanken berechneten Kontokorrentkreditsatzes zu berechnen.

7.6 Bei erheblichen Zahlungsrückständen des Auftraggebers werden sämtliche uns zustehenden Forderungen aus demselben Rechtsverhältnis sofort zur Zahlung fällig.

  1. Lagerung, Archivierung

8.1 Wir übernehmen keinerlei Haftung für die Lagerung zugesandter Materialien. Sollte es sich bei zugesandten Daten um Originale handeln, so sind diese entsprechend zu kennzeichnen.

8.2 Für Zusendung, Erhalt und Rücksendung des Materials übernehmen wir keine Haftung, sollte eine Lagerung / Archivierung in unserem Haus gewünscht sein, so trägt der Auftraggeber das Risiko.

8.3 Eine Archivierung des uns zur Verfügung gestellten Materials und/oder des von uns produzierten Materials erfolgt nicht.

  1. Eigentumsrechte, Nutzungsrechte

9.1 Die Urheberrechte am erstellten Material verbleiben bei uns. Mit vollständiger Zahlung des Auftragswertes erhält der Auftraggeber die laut Vertrag (z.B. Angebot bzw. Rechnung) vereinbarten Nutzungsrechte. Alle weitergehenden Nutzungsrechte sind vorbehalten und können vom Auftraggeber nachträglich angekauft werden.

9.2 Wir behalten uns vor, das Logo unserer Auftraggeber sowie das produzierte Material oder Auszüge daraus für Referenz- und Demonstrationszwecke oder für die Teilnahme an Wettbewerben, deren Preise unser Eigentum werden, zu verwenden.

9.3 Wir behalten uns vor, Material, das im Rahmen der Auftragserfüllung erstellt, aber nicht verwendet wurde, anderweitig zu verwenden, solange kein eindeutiger Bezug zum Auftraggeber hergestellt werden kann.

  1. Gerichtsstand und anzuwendendes Recht

10.1 Der Gerichtsstand für alle Verpflichtungen aus dem Vertragsverhältnis richtet sich nach dem Sitz unseres Unternehmens oder auf unseren Wunsch auch dem Sitz des Auftraggebers.

10.2 Für alle Rechte und Pflichten aus dem bestehenden Vertrag kommt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland zur Anwendung.

10.3 Sollten Bestimmungen dieser Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder werden, so wird die Wirksamkeit aller anderen Bestimmungen und Vereinbarungen nicht berührt. Die Parteien sind in diesem Fall verpflichtet, eine Regelung zu finden, die bei Rechtmäßigkeit der mit der ursprünglichen Vereinbarung verfolgten Absicht nahe kommt.